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Die Versicherung ist zum Anmelden eines Fahrzeuges in Deutschland unabdingbar. Es gibt drei Arten, die wie folgt unterschieden werden:

Bei der Pflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung, sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, die von dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Die Versicherungssumme hängt von dem jeweiligen Versicherer ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind Mindestversicherungssummen (bei Personenschäden: 7,5 Mio. Euro, bei Sachschäden: 1,12 Mio. Euro und bei Vermögensschäden: 50.000 Euro). Bei einem Fahrzeug, welches zur Personenbeförderung genutzt wird und mehr als 9 Sitzplätze hat, erhöht sich die Mindestversicherungssumme für Personenschäden pro Platz um jeweils 50.000 Euro und bei reinen Vermögensschäden um 500 Euro. Generell ist es allerdings ratsam, eine Haftpflichtversicherung mit höherer Deckungssumme abzuschließen. Denn bei einem Unfall, bei dem eine Person dauerhafte, gesundheitliche Schäden davon trägt, übersteigen die dann entstehenden Ansprüche, wie zum Beispiel eine Rente, die Deckungssumme schnell. In dieser Situation muss der Versicherungsnehmer selbst für die über die Deckungssumme hinausgehenden Ansprüche aufkommen. Wichtig zu wissen ist, dass die Haftpflichtversicherung nicht für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Die Teilkaskoversicherung ist ein freiwilliges Upgrade der Versicherung. Sie beinhaltet im Wesentlichen die Leistungen der Haftpflichtversicherung und deckt darüber hinaus teilweise Schäden am eigenen Fahrzeug, entstandenen zum Beispiel durch Naturgewalten, Tierbisse an Kabeln und Leitungen sowie Zusammenstöße mit Tieren/Wildunfälle ab. Außerdem sind in der Teilkasko Glasbruchschäden, Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie Parkrempler versichert. Die Kosten sind deshalb höher als bei der normalen Haftpflichtversicherung. Um die Versicherungskosten zu reduzieren, wird oft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Je höher die vom Versicherungsnehmer im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung ist, desto geringer sind die Kosten der Versicherungsprämie.

Die Premium-Versicherung ist die Vollkaskoversicherung. Diese empfiehlt sich bei neuen und neuwertigen Fahrzeugen. Vollkaskoversicherungen beinhalten den gleichen Schutz wie Teilkaskoversicherungen und darüber hinaus zahlen sie Unfallschäden, die der Fahrzeughalter oder -fahrer selbst verschuldet hat (wie ein beim Einparken entstandener Schaden durch eine Kollision mit einem Laternenpfahl oder einer Hauswand). Auch sehr wichtig bei Neufahrzeugen ist der Schutz des Kfz vor Vandalismus. Die Vollkaskoversicherung deckt diese Schäden ab. Zu beachten ist jedoch, dass die Vollkaskoversicherung kein Freibrief ist. Es besteht selbstverständlich kein Versicherungsschutz bei Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung des Fahrzeuges oder Abnutzung der am Fahrzeug verbauten Teile wie beispielsweise Getriebe, Bremsen, Motor. Schäden zwischen Pkw-Anhängern und dem Zugfahrzeug sind auch nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Es ist angebracht, sich mehrere Angebote anzufordern und diese im Einzelfall miteinander zu vergleichen. Bei einem Neufahrzeug sollte auf die Neuwertklausel geachtet werden (manche Versicherer erstatten den Fahrzeugneuwert bis zu 24 Monate nach Erstzulassung des Fahrzeuges, andere nur bis zu drei Monaten ab Erstzulassungsdatum). Auch die Werkstattbindung fließt in die Höhe des Versicherungsbeitrages ein. Des Weiteren ist es vernünftig, darauf zu achten, ob in dem gewünschten Versicherungsvertrag die sogenannte Mallorca-Police enthalten ist. Diese ist eine Ergänzung der Kfz-Versicherung bei einer Anmietung eines Fahrzeuges im europäischen Ausland. Auch wenn Sie nicht regelmäßig Fahrzeuge im Urlaub anmieten, ist es dennoch ratsam, diesen Zusatz im Versicherungsvertrag zu haben, da es im Ausnahmefall schnell vergessen wird eine separate Versicherung abzuschließen. Quelle: Autoversicherung Erfahrungen

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