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1. Was ist ein Kurzgutachten?

Wie auch andere Gutachten wird das Kfz Kurzgutachten von einem Kfz-Gutachter angefertigt. Dabei wird Ihr Fahrzeug gründlich untersucht. Sämtliche Auffälligkeiten und Schäden werden, wie auch in einem normalen Gutachten dokumentiert und vollumfänglich gesichert. Auf Basis des Kurzgutachtens werden schließlich die Reparaturkosten berechnet.

Diese Form des Gutachtens bietet den Vorteil, dass der Schaden Ihres Fahrzeugs detailliert gesichert wird. Auch hier wird der Schadenumfang in Form eines Gutachtens in Kombination mit den zugehörigen Fotos aufgenommen. Das bedeutet, sollten während der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs weitere ereignisbedingte Schäden sichtbar werden, kann der Kfz Sachverständige nachträglich ein vollumfängliches Gutachten erstellen, das Sie ebenfalls im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verwenden können.

Die Kosten für das Kurzgutachten liegen dabei nur leicht über denen für einen Kostenvoranschlag und enthaltenen einen Großteil der im vollumfänglichen Schadensgutachten enthaltenen Punkte. Einige Punkte sind jedoch nicht enthalten. So fehlen Aussagen bezüglich der Fahrfähigkeit des Fahrzeugs, Aussagen zu einer möglichen Wertverbesserung des Fahrzeugs, die durch die Instandsetzung eintreten könnten, wie auch die Definition einer Notreparatur. Ebenfalls wird die durch den Unfall entstandene Wertminderung nicht ermittelt. Dasselbe trifft auf den Restwert mit Bezug zum regionalen Fahrzeugmarkt und die Nutzungsausfallschädigung zu. Damit ist das Kurzgutachten eine hilfreiche Unterstützung bei Bagatellschäden, das als Grundlage für ein vollständiges Gutachten genutzt werden kann.

2. Wie sollte ein Kostenvoranschlag aussehen?

Wenn Sie das Ausmaß eines Schadens feststellen möchten, ist ein Kostenvoranschlag durch eine Kfz-Werkstatt meist die günstigste Alternative zum Kfz-Gutachter. Das ist vor allem dann wichtig, sollten Sie der Unfallverursacher gewesen sein. Denn solange es sich um einen Bagatellschaden von unter 750 Euro handelt, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für einen solchen Gutachter in der Regel nicht. Anstatt den Gutachter selbst anzufordern und zu bezahlen, können Sie auch eine Kfz-Werkstatt aufsuchen und einen Kostenvoranschlag anfordern.

In ihm ist enthalten, welche Leistungen für die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs notwendig sind. Zusätzlich enthält der Kostenvoranschlag den Preis, der für die Behebung des Schadens voraussichtlich anfallen wird. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um einen Richtwert. Die tatsächlichen Kosten dürfen um 15 bis 20 Prozent von den veranschlagten Kosten abweichen. Der Inhalt des Kostenvoranschlags ist nicht zu vergleichen mit einem Gutachten und gibt den Sachverhalt nicht in detaillierter Form wieder. Stattdessen handelt es sich um eine Auflistung der anfallenden Reparaturkosten inklusive der Arbeits- und Ersatzteilkosten. Damit gilt er nicht als beweissicherndes Dokument und mögliche Folgeschäden, die durch einen Unfall an Ihrem Auto entstanden sind, müssen von Ihnen selbst belegt werden.

3. Nutzungsausfallbestätigung, was ist das?

Eine Nutzungsausfallbestätigung ist eine wichtige Grundlage, auf der Sie für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs entschädigt werden. Sie ist beispielsweise dann notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines Schadens oder eines Unfalls vorübergehend nicht verwenden können. Die Voraussetzung dafür, dass Sie die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen können, ist, dass Sie für den Zeitraum der Fahrzeugreparatur kein Ersatzfahrzeug gemietet haben.

Diese Bescheinigung dient der Versicherung als Beleg dafür, dass das Fahrzeug fach- und sachgerecht instandgesetzt wird. Umgangssprachlich wird die Nutzungsausfallbestätigung deshalb auch als Reparaturbestätigung bezeichnet.

Da Sie das beschädigte Fahrzeug während der Instandsetzung nicht verwenden können, wird durch dieser Reparaturbestätigung der Nutzungsausfall automatisch bestätigt. Die Bescheinigung wird vom Kfz-Gutachter bestätigt wie auch dokumentiert, welcher Umfang an Reparaturarbeiten notwendig ist. Eine durchgängige Foto-Dokumentation sorgt dafür, dass der Sachverhalt klar wird. Basierend auf dieser Dokumentation kann der Kfz-Gutachter schließlich auch die Zeit ermitteln, die für den Umfang der Reparatur notwendig ist.

Sollte durch den Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden aufgetreten sein, dann gilt Ihr Fahrzeug als nicht reparaturwürdig. In einem solchen Fall wird keine separate Nutzungsausfallentschädigung ausgestellt, da sie sich aus der Wiederbeschaffungsdauer ergibt, die im Gutachten ausgewiesen wird.

4. Was sollte ein Schadensgutachten alles beinhalten?

Das Schadensgutachten trägt sowohl für den Kunden die Werkstatt als auch die gegnerische Versicherung zur Beweissicherung bei. Deshalb muss das Schadensgutachten, das Sie vom Gutachter erhalten, logisch und verständlich aufgebaut sein. Während sich der erste Teil des Gutachtens auf den Zustand des Fahrzeugs bezieht, werden im zweiten Teil die voraussichtlichen Instandsetzungszeiten und -kosten wie auch sonstige Kostenfaktoren erläutert. Neben einer lückenlosen Foto-Dokumentation der aufgetretenen Schäden finden Sie idealerweise folgende Angaben im Schadensgutachten.

Reparaturkosten: Bei den anstehenden Reparaturkosten handelt es sich um den Schwerpunkt des Kfz-Schadengutachtens. Dabei wird der Reparaturumfang ermittelt, wie auch die erforderlichen Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit, aber auch zusätzliche Reparaturen wie Lackarbeiten. Dabei stellen die angegebenen Werte einen theoretischen Wert dar, der letztlich durch abweichende Regelsätze vom tatsächlichen Wert abweichen kann.

Fahrzeugverbringung und Ersatzteilaufschläge: Neben den Reparaturkosten stellen Verbringungskosten regelmäßig auftretende Streitpunkte dar. Auch diese werden deshalb vom Sachverständigen ermittelt und beziehen sich auf die Überführungskosten zwischen den Fachwerkstätten und beispielsweise einem Lackbetrieb. Dasselbe gilt für Ersatzteilaufschläge, die zu den Nicht-Verschleißteilen zählen.

Reparaturzeiten und Umbauten: Die voraussichtliche Reparaturdauer sowie die Beschaffungszeit eines gleichwertigen Fahrzeugs sind in diesem Fall besonders wichtig. Für den angegebenen Zeitraum können Sie sich als Geschädigter entweder den Betrag für den Nutzungsausfall auszahlen lassen oder aber einen Mietwagen in Anspruch nehmen.

Tankinhalt: Auch der Resttankinhalt sollte im Falle eines Totalschadens im Gutachten festgehalten werden. Das liegt unter anderem an den steigenden Benzinkosten. Er gilt als Abschluss der Reparaturkosten, wie auch der sonstigen Schadenspositionen.

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